Seit dem 01.10.2022 müssen laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav) die meisten Gasheizungen einem Heizungscheck unterzogen werden.

Was ist ein Heizungscheck?

Der Heizungscheck ist eine Überprüfung einer bestehenden Gasheizung. Bei dieser visuellen Überprüfung werden die vorhandenen Heizungspumpen auf ihre Effizienz überprüft, die Dämmung der Rohrleitungen und der Armaturen kontrolliert, es wird die Frage geklärt, ob für die Heizungsanlage ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden muss und es wird ein Blick auf die Heizungsregelung geworfen. Ziel der Überprüfung ist die Aufdeckung von Schwachstellen. Die überprüfende Person gibt Empfehlungen ab. Gegebenenfalls können kleinere Maßnahmen (wie zum Beispiel die Veränderung der Regelung) sofort erfolgen. Andere Maßnahmen wie das Tauschen einer Pumpe müssen im Nachgang zur Untersuchung beauftragt und durchgeführt werden. In der Praxis macht die Durchführung des Heizungschecks im Zuge der jährlichen Wartung der Heizungsanlage Sinn. Das Wartungsunternehmen sollte vor der Durchführung der Wartung mit dem Heizungscheck beauftragt werden. So können doppelte Anfahrten vermieden werden.

Wer ist zum Heizungscheck verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle Immobilieneigentümer, die eine Gasheizung betreiben, verpflichtet, einen Heizungscheck durchzuführen. Die Durchführung hat bis zum 15.09.2024 stattzufinden. Gasheizungen, die in den letzten Jahren einer Überprüfung nach DIN 15378 unterzogen wurden und Gasheizungen die in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach dem 15.09.2024 ausgetauscht werden, sind von der Pflicht befreit.

Was kostet der Heizungscheck?

Ein Heizungscheck kosten ca. 150 € pro Anlage. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Brancheninformation zu einer durchschnittlichen Anlage. Die Kosten sind natürlich einzelfallabhängig.

Was ist der hydraulische Abgleich?

Der hydraulische Abgleich befasst sich mit nicht mit der Kesselanlage und dem Warmwasserspeicher sondern mit der „Leitungsinfrastruktur“ und den Heizkörpern einer Heizungsanlage. In einem normierten Verfahren werden die Leitungen und die Heizkörper untersucht. Dabei finden Messungen von Volumenströmen statt. Der hydraulische Abgleich ist eine umfangreichere Untersuchung als der Heizungscheck. Zum hydraulischen Abgleich sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 10 Wohneinheiten mit Fristsetzung zum 30.09.2023 und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit 6-9 Wohneinheiten bis zum 15.09.2024 verpflichtet. Ziel des hydraulischen Abgleichs ist die richtige Einstellung der Regelventile an den Heizkörpern zur Regelung der optimalen Verteilung des warmen Heizwassers auf alle im System vorhandenen Heizkörper. Der hydraulische Abgleich ist auch bei Flächenheizsystemen (z. B. Fußbodenheizungen) möglich und auch vorgeschrieben.