Alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in Deutschland sind verpflichtet, die sogenannte Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Erklärung musste ursprünglich im Zeitraum 01.07.2022 – 31.10.2022 digital abgegeben werden. Die Frist wurde bis  zum 31.01.2023 verlängert. Von dieser Verpflichtung sind neben den Grundstückseigentümern auch die Wohnungseigentümer, die Erbbauberechtigten, die Eigentümer von Miethäusern und die Eigentümer von gewerblich genutzten uns sonstigen Grundstücken betroffen. In der Erklärung müssen die wesentlichen Daten zum Grundstück erfasst werden. Ab 2025 wird dann die Grundsteuer auf der Grundlage der neuen Bewertungen in einem mehrstufigen Verfahren berechnet.

Die Brunner Immofair GmbH bietet ihren Kunden die Grundsteuererklärung als zusätzliche Dienstleistung an. Auf unserer Internetseite ist ein Link auf unseren Webshop hinterlegt. Hier können unsere Kunden in einem einfachen Bestellverfahren die Dienstleitung bestellen.