Die Anforderungen an die Verwaltung von Immobilien sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen: Die Zulassung zum gewerblichen Verwalter für Wohnungseigentum wurde im Gewerberecht verankert (§34c Gewerbeordnung). Die zugelassenen Verwalter haben ihre persönliche und fachliche Befähigung nachzuweisen und ihre regelmäßige Fortbildung zu belegen. Zudem ist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Mindestsumme 500.000 € pro Schadensfall) zwingend erforderlich.

Am 01.12.2020 trat das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) in Kraft und löste das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ab. Auch im neuen Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die die Qualität der Arbeit von Immobilienverwaltern steigern sollen. So wurde zum Beispiel der Anspruch bestimmter Eigentümergemeinschaften auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters im § 26a WEMoG geregelt.

Durch dieses konsequente Vorgehen stellt der Gesetzgeber sicher, dass die gewerbsmäßigen Wohnimmobilienverwalter die fachlich und persönlich hohen Anforderungen an ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen können. Wir begrüßen dieses konsequente Vorgehen und werden die sich daraus für uns ergebenden Verpflichtungen selbstverständlich erfüllen. In Bezug auf die Fortbildungsverpflichtung haben wir uns als Mitglied im Verband der  Nordrhein-Westfälischen Immobilienverwalter die Selbstverpflichtung auferlegt, die gesetzlich geforderten Fortbildungsstunden zu verdoppeln.

Die Branche unterliegt zudem dem Wandel der Zeit: Die Kunden haben vermehrt Interesse an digitalen Lösungen und schätzen damit einhergehend eine zügige Bearbeitung von Anfragen. Wir kommen diesem Wunsch in einem ersten Schritt mit unserem online-Portal nach. Unsere Kunden können zu jeder Zeit über das Internet auf einen geschützten Bereich zugreifen, um Dokumente einzusehen, eine Schadensmeldung oder eine Nachricht an uns zu senden. Die nächste Stufe, dieses Portal zu einer Kommunikationsplattform auszubauen, ist bereits in der Umsetzung. Informationen rund um das Thema Wohnungseigentum bieten wir allen Interessierten in unserem Blog auf dieser Internetseite an.

Nachhaltigkeit und der Schutz unserer Umwelt werden spürbar mehr zum Thema. Eigentümergemeinschaften äußern den Wunsch nach energetischer Sanierung und nach der Ausstattung der Objekte mit Infrastruktur zum Aufladen von Elektrofahrzeugen.  Wir bereiten auf Wunsch solche Maßnahmen vor, sind aktiv an der Beantragung von Fördermitteln oder Darlehen für die Maßnahmen beteiligt und werden auch in deren Umsetzungsphase Ansprechpartner.

Die Branche ist in Bewegung und wir sind es auch. Die Herausforderungen in Bezug auf die dringend erforderliche Umgestaltung unseres Umgangs mit dem Energieeinsatz ist in besonderer Weise ein Thema der Wohnungswirtschaft. Wir sind bereit, unseren Anteil an den erforderlichen Anstrengungen für das Erreichen der Klimaneutralität beizutragen.