Wir haben für unsere Kunden die ersten Feststellungserklärungen zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte erstellt und an das Finanzamt übertragen. Von uns betreute Wohnungseigentümer können bei uns die Abgabe der Erklärung für die von uns verwaltete Wohnung bestellen. Wir benötigen eine Bestellung per E-Mail mit der vom Finanzamt erstellten Dokumente. Die weiteren Informationen liegen uns zum großen Teil vor. Wir erstellen die Meldung an das Finanzamt und stellen das gemeldete Formular dem jeweiligen Eigentümer zur Verfügung. Für die Dienstleitung berechnen wir 119 €.

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung ist nach wie vor der 31.10.2022. Mittlerweile liegen uns auch die ersten Bescheide vom Finanzamt vor. Ob die Grundsteuerbeträge, die aufgrund der neuen Wertermittlungen festgesetzt werden, höher oder niedriger als die bisherigen Steuerbeträge sind, steht noch nicht fest. Dies ist abhängig von der Festsetzung des Hebesatzes durch die Gemeinde. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann auf der Grundlage der neuen Werte festgesetzt. In Bocholt soll der Hebesatz so festgelegt werden, dass das Aufkommen der Steuer nicht verändert wird. Es wird aber zu Verteilungen kommen.